Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
gem. § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung
durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Alle Produkte werden speziell nach Kundenspezifikation produziert und konfiguriert.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Ware, die nicht vorgefertigt ist und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten ist.
Soweit die Produktion nach Kundenspezifikation (z. B. die individuelle Bedruckung, Farbauswahl, Wahl der Größe usw.) erfolgt, besteht daher kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein vertragliches Widerrufsrecht wird nicht eingeräumt.
Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.